Alles andere als Herbizideinsatz: Nur weiter so!

Der Inlandsabsatz von Herbiziden ist im fünften Jahr hintereinander rückläufig. Wurden 2012 laut dem Datenportal statista.de bundesweit und über alle Kanäle hinweg noch 19.907 Tonnen Unkrautvernichter abgesetzt, so waren es 2016 (letzt verfügbare Zahlen) nur noch 15.046 Tonnen. Der Tiefststand seit 2o Jahren (14.328 Tonnen verkaufte Herbizide in 2002) ist damit zwar noch nicht wieder erreicht, aber die Tendenz ist unzweideutig: 24,4 Prozent Absatzrückgang bedeuten den Weg in die korrekte Richtung.

Statista hat zudem Endverbraucher dazu befragt, für welche Aufgaben sie einen Gärtner beschäftigen. Während 83 Prozent der Befragten alle anfallenden Gartenarbeiten selbst erledigen, lassen zehn Prozent von ihnen für bestimmte Arbeiten einen Gärtner kommen und sechs Prozent von ihnen lassen alle anfallenden Gartenarbeiten vom Gärner erledigen. Die dabei am häufigsten vergebenen Arbeiten (56 %) beziehen sich auf den fachgerechten Gehölzschnitt, inklusive dem Heckenschneiden. Auf Platz zwei landet erwartungsgemäß das Rasenmähen (41 %). Aber nahezu punktgleich (40 %), belegt das Unkraut entfernen Platz drei der fremdvergebenen Gärtnerjobs. Gefolgt von übrigens dem Vertikutieren (32 %), noch vor den Neubepflanzungen (30 %).

Hält man hier nun die schwindende Akzeptanz der Bevölkerung von Pestiziden entgegen wird deutlich, wie sehr sich der Garten- und Landschaftsgärtner dem Thema umweltverträgliche Wildkrautbeseitigung jetzt und in Zukunft stellen muss. Ohnehin, ist laut Pflanzenschutzgesetz (§ 12, Abs.2) die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf all solchen Flächen die nicht forstlich, gärtnerisch oder landwirtschaftlich genutzt werden grundsätzlich verboten. Wie auch immer diese Flächen befestigt sein mögen und unabhängig davon, ob sie sich in privatem oder öffentlichen Besitz befinden.

Bereitschaft zu Mehraufwand
Die Wirkungsdauer mechanischer und thermischer Wildkrautbekämpfungsverfahren ist kürzer als beim Einsatz von Herbiziden. Das Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft weist denn auch darauf hin, dass gerade auf Großflächen die Kombination von chemischen und alternativen Wildkrautbekämpfungsverfahren empfohlen sein kann, um Kosten durch Mehrfachanwendung alternativer Verfahren zu senken. Gerade im Hinblick auf Wurzelunkräuter. Für die kombinierte Anwendung inklusive herbizider Verfahren ist im Einzelfall eine Genehmigung erforderlich. In einem Vergleich stellt die Landesanstalt gegenüber, dass alternative Wildkrautbekämpfungsmethoden die Umwelt entlasten, aber mit 5- bis 6-fach höheren Behandlungskosten zu Buche schlagen können.

Für die Zukunft zu berücksichtigen
Ein Aspekt findet rund um das Thema naturverträgliche Wildkrautentfernung allerdings noch immer unzureichende Beachtung: das betrifft den Bereich der Planung und Bauausführung. Weil nämlich der Einsatz von Herbiziden im Umfeld von Wohnraum und Gewerbeflächen, aber auch auf Kommunalflächen aller Voraussicht nach rückläufig sein dürfte, sollte bei allen Renovierungsarbeiten und Neuanlagen anschließende Flächenpflege und das dazu erforderliche Wildkraut-Flächenmanagement mit berücksichtigt werden: Wie tragfähig muss gebaut werden, um die dazu erforderlichen Maschinen über die Flächen führen zu können? Welche z.B. Wegebreiten müssen dafür bereitgestellt sein? Wie verhalten sich Planungsästhetik und Anwendungspraktikabilität zueinander: Muss beispielsweise eine Steigung durchgängig belegt werden, oder sind Zwischentreppen machbar?

Nutzung und Einsatz von Flächenpflegemaschinen der Zukunft gilt es schon heute, fachgerecht zu berücksichtigen. Heute verursachte Fehler der Bauplanung und Bauausführung bedeuten die Mehrkosten im Wildkrautmanagement der Zukunft.