AllTrec BioCut mit insektenschonendem Mähwerk
Jetzt können Kommunen, die auf ihren Grünflächen naturnahen Klimaschutz betreiben wollen, eine Förderung von bis zu 90 Prozent für ihre elektrische Geräteträger und Mähgeräte erhalten. Darauf verwies auf der Freilandmesse demopark die Iseki-Maschinen GmbH, die den robusten vollelektrischen Geräteträger AllTrec BioCut mit insektenschonendem Balkenmähwerk vorstellte.
Der vollelektrische Geräteträger AllTrec 8015F besitzt eine Akkukapazität von bis zu 75 kWh und kann einen ganzen Arbeitstag ohne Nachladen betrieben werden. Er setzt damit neue Maßstäbe in der nachhaltigen Arealpflege. Mit der Maschine des niederländischen Herstellers FPS-Electric B.V., die in Deutschland und Österreich von Iseki als Generalimporteur vertrieben wird, lassen sich neben Mähen auch weitere Aufgaben verrichten. So sind Kehrarbeiten, thermische Unkrautbekämpfung, Laubblasen, Heckenschneiden und Winterdienst ohne Emissions- und Lärmbelastungen bei niedrigem Verbrauch und geringen Wartungskosten möglich.
Vollelektrischer Geräteträger mit Artenschutz-Portalmähwerk
Der AllTrec BioCut kommt mit einem 155 cm breiten Portalmähwerk zum Einsatz, welches über einen gegenläufigen Antrieb der Messer verfügt, dies gewährleistet eine gleichmäßige Schnittqualität. Durch die schonende Ablage des Schnittguts werden Insekten und andere Kleinlebewesen bestmöglich geschützt. Darüber hinaus minimiert der vibrationsarme Betrieb Störungen von Flora und Fauna.
Förderung von 80 % bis 90 % möglich für Kommunen
Bei der speziellen Kombination AllTrec 8015F BioCut aus artenschonendem Balkenmähwerk und elektrischem Geräteträger sind die maschinenseitigen Anforderungen gemäß der Förderbedingungen für kommunale Gebietskörperschaften erfüllt. Die KfW-Förderung Nr. 444 „NKK – Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ beläuft sich auf 80 % der Kosten für den Geräteträger mit biodiversitätsschonendem Mähwerk. Finanzschwache Kommunen im Haushaltssicherungskonzept können sogar 90 % der Gesamtkosten gefördert bekommen. Wichtig ist, dass der Hauptverwendungszweck die naturnahe, insektenschonende Grünflächenpflege ist. Zusätzliche Nutzungen der Grundmaschine sind möglich, müssen aber im Einklang mit der Zweckbindung stehen und dürfen vor allem nicht zu einer Umwidmung führen. Das heißt, dass biodiversitätsschonendes Mähen auch weiterhin möglich und gegeben sein muss. Eine schriftliche Bestätigung der Förderstelle, dass eine zeitweise alternative Nutzung zulässig ist, kann dabei helfen, die Förderunschädlichkeit eindeutig festzustellen.
Der Iseki-Vertriebsinnendienst und ein dichtes Netz an Fachhändlern unterstützen die Kommunen unkompliziert bei allen Fragen zu Kauf und Fördermöglichkeiten.

