Jährliches Update für den GaLaBau - tubag-Seminare

An der jährlichen Fortbildungsveranstaltung „Update GaLaBau“ von tubag loben Teilnehmer wie Gärtnermeister Maik Lindhorst insbesondere die hohe Anwenderorientierung und den gelungenen Theorie-Praxis-Transfer. „Im Fokus stehen nicht einfach nur die Produkte des Veranstalters, sondern vielmehr Antworten auf konkrete Fragestellungen aus der Praxis“, resümiert er den Nutzen dieser Fortbildung für seine tägliche Arbeit. Knapp 300 Fachhandwerker bildeten sich jetzt bei der deutschlandweiten tubag-Seminarreihe fort.

Rechtliche Fragen sowie ein junges, technisch anspruchsvolles Fachthema mit Zukunftspotenzial standen im Zentrum des Update GaLaBau 2017: Feinsteinzeug als Terrassenbelag ermöglicht elegante Flächen ohne optische Brüche zwischen Wohn- und Außenraum. Das mechanische Verhalten dünner Platten ist allerdings eine materialtechnische Herausforderung. Hinzu kommen thermische und Witterungseinflüsse, sodass Mängelrügen und Nachbesserungen drohen. tubag stellte bei seiner aktuellen Seminarreihe umfassende Systemlösungen für die fachgerechte Verlegung in Theorie und Praxis vor. In zwei Exkursen wurden Fontänenfelder und die zukünftige Entwicklung der Regelwerke beleuchtet.

„Vorsicht Gutachter“ lautete der Titel des Vortrags von Bernd Burgetsmeier, vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauhandwerk, Fachbereich Pflasterbau. Darin warnte er augenzwinkernd vor der eigenen Zunft. Denn im Pflasterbau träfen mehrere verschiedene Handwerksberufe wie Garten-, Landschafts- und Straßenbauer, Fliesenleger (bei Keramik im Außenbereich) und sogar Steinmetze aufeinander. Hinzu kämen deren jeweils eher praktisch oder akademisch geprägten Sichtweisen, plus über 70 relevante Regelwerke. Die Folge seien dann oft unterschiedliche Auffassungen und Herangehensweisen mit ebenso unterschiedlichen Ergebnissen bei Gutachten.

Um dabei als Fachhandwerker nicht ins Hintertreffen zu geraten, riet Burgetsmeier den Teilnehmern, sich im Streitfall aktiv einzubringen: „Befassen sie sich intensiv mit dem Beweisbeschluss!“ Er stelle das wichtigste Mittel im Gerichtsstreit dar. „Nehmen sie Einfluss auf die Beweisfragen. Egal, ob sie Kläger oder Beklagter sind“, appellierte Burgetsmeier an die Teilnehmer. „Schildern sie als Kläger die Problematik so detailliert wie möglich. Bringen sie als Beklagter Entlastendes vor. Vermeiden sie unbelegbare, einseitige mündliche Abreden.“ Ausforschungsanträge, mit denen vage Vermutungen und Unterstellungen bewiesen werden sollen, seien unzulässig. Vom Gerichtsgutachter abweichende Ansichten sollten durch klar belegbare Zitate aus Regelwerken, Fachbüchern oder Herstellerangaben untermauert und als Ergänzungsfragen vorgetragen werden.